25. Juni 2025, 19:00 Uhr, Gemeindehaus Eltingen, Kirchbachstr. 23
Vorsorgevollmacht
Es ist allgemein wenig bekannt oder zumindest kaum bewusst, dass Ehepartner untereinander oder Eltern ihre volljährigen Kinder oder letztere ihre Eltern grundsätzlich nicht gesetzlich vertreten können, d.h. sie haben keinen Rechtsanspruch darauf, Entscheidungen zu treffen. Nur durch eine Vollmacht kann das notwendige Entscheidungs- und Vertretungsrecht erteilt werden! Eine Vollmacht sollte ausführlich all das enthalten, was man für sich später geregelt wissen will.
mit Reinhard Ernst, Geschäftsführer der Sozialstation Leonberg und Vorsitzender der INSEL Leonberg e.V.